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Betr: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,
im Augenblick erreichen uns viele Anfragen zu o.g. Betreff. Leider können wir sie aus Kapazitätsgründen nicht alle beantworten – dafür bitten wir um Verständnis. Aber wir wollen Ihnen und euch gerne eine Orientierungshilfe zur heutigen Abstimmung zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ weiterleiten, in der viele der aktuell diskutierten Fragen aufgegriffen werden.
Neben vielen Detailfragen wird behauptet, dass mit dem Gesetzesentwurf ein neues „Ermächtigungsgesetz“ vorliege, das die Verfassung außer Kraft setze und unzulässig unsere Grundrechte beschneide.
Ohne Zweifel, das Gesetz muss diskutiert werden und manches ist verbesserungswürdig . Das Gesetz aber als „Ermächtigungsgesetz“ zu bezeichnen, ist weder sachlich richtig, noch politisch hilfreich. Eine sachgerechte Auseinandersetzung wird hierdurch erschwert und durch die Gleichsetzung unserer funktionsfähigen Demokratie mit dem Hitler-Regime wird das Vertrauen in unseren Staat unterhöhlt. Das „Gift“ dieses weder zutreffenden noch hilfreichen Vergleichs wird seine Wirkung noch über eine lange Zeit hinweg entfalten. Um es deutlich zu sagen: Bei aller Verbesserungswürdigkeit des vorgelegten Gesetzesentwurfs scheint der eigentliche Angriff auf unsere Demokratie nicht durch den Text zu erfolgen, sondern durch die Verunglimpfung unsere Demokratie als Diktatur.
1933 war die Ausgangslage eine ganz andere:
· Hitler setzt mit dem Ermächtigungsgesetz die Verfassung faktisch außer Kraft
· Im Vorfeld wurde hierfür die Geschäftsordnung des Reichstags geändert
· Abgeordnete waren schon früher verhaftet worden und konnten an der Abstimmung daher nicht teilnehmen
· Bei der Abstimmung waren SA- und SS-Truppen aufgestellt, um die Abgeordneten einzuschüchtern und die Abstimmung zu beeinflussen
· Mit dem Ermächtigungsgesetz konnten die Regierung nun Gesetze (!) erlassen bzw. durchsetzen (und nicht „nur“ deren Anwendung auslösen)
· Diese Gesetze konnten nun von der Verfassung abweichen
· Als Folge kamen politische Gegner in Konzentrationslager und die Gewerkschaften wurden aufgelöst sowie andere Parteien verboten
· …
Und Gott sei Dank sind auch die Durchführung sowie die Auswirkungen nicht die gleichen: Der vorliegende Gesetzesentwurf definiert einen Rahmen, innerhalbdessen die Regierung weitreichende Maßnahmen ergreifen kann. Das Ermächtigungsgesetz hingegen ermöglichte, neue Gesetze zu erlassen und schaffte damit quasi den bestehenden Rahmen aus dem Weg.
Ohne Zweifel: Gebet ist gerade heute notwendig und wichtig. Gebet um Schutz, Weisheit und Frieden für alle an dem Prozess Beteiligten, sowie für Klarheit und Wahrheit.
Ihr
Dr. Reinhardt Schink
Generalsekretär
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