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Lebensrecht für Ungeborene
Am Abend des 24. Juni gipfelten die nationalen Vorausscheidungen der Special Olympics für Menschen mit geistigen Behinderungen in einem rauschenden Fest am Brandenburger Tor. Da unser Büro direkt in der Nachbarschaft liegt, habe ich eine Woche lang den sportlichen Wettkampf hautnah miterlebt. Es war herrlich. Menschen mit Behinderungen sind eine Bereicherung für die Gesellschaft.
Am gleichen Tag, morgens, hat der Bundestag beschlossen, das Werbeverbot für Abtreibungen aufzuheben (§219a StGB). Dazu kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein. Doch schon in der Debatte hat Familienministerin Lisa Paus (Grüne) erneut angekündigt, was auch schon im Koalitionsvertrag steht: Sie will § 218 abschaffen und Abtreibungen damit legalisieren.
Man muss kein Schwarzmaler sein, um die Konsequenzen zu sehen – auch gerade für ungeborene Menschen mit Behinderungen. Schon heute ist die Diagnose Downsyndrom für die meisten Kinder ein Todesurteil. Dass wir das in Deutschland zulassen, mit unserer Geschichte – es macht mich fassungslos.
In einem Kommentar habe ich meine Bedenken formuliert.
Gebetsanliegen: Einsicht bei den handelnden Personen, dass sie das bisherige gesetzliche Konstrukt nicht auflösen. Dass ein Verständnis für das Lebensrecht des Kindes entsteht, insbesondere für Kinder mit Behinderungen. Dass Stimmen, die die Perspektive der Ungeborenen vertreten, Gehör finden.
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